Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inside-Out GmbH Hier können Sie unsere AGB´s als
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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Inside-Out GmbH (nachstehend „Firma“ genannt) und Vertragspartnern,
die elektronische Werbung über die Firma schalten wollen.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Aus-führung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich nieder-zulegen.

(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(5) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebote/Aufträge

(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Für den Vertragsabschluss ist eine schriftliche Erklärung der Firma notwendig.

(2) Die Firma behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, sofern deren Inhalt oder die Art der Darstellung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Firma behält sich des Weiteren vor, Aufträge aus unternehmerischen Gründen abzulehnen, sofern durch die Annahme der Aufträge Interessen von Vertragspartnern verletzt werden könnten. Die Firma hat des Weiteren das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls die vorgenannten Gründe nachträglich entstehen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Sofern vertraglich nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt vor der ersten Werbungsschaltung. Vertragliche Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto der Firma zu erfolgen.

 

(3) Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung angerechnet.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Vertragspartner auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 4 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung bzw. Annahme es Angebots und endet mit Ablauf der vereinbarten Werbungsschaltzeit ohne dass es einer Kündigung des Vertrages bedarf.

§ 5 Rücktritt

Der Vertragspartner kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma bis zum Tag der Schaltung der ersten Werbung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Vertrags-partner vom Vertrag zurück, ist die Firma berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Eigenaufwendungen beträgt die Entschädigung bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Schaltungsbeginn 5% der vereinbarten Vergütung bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10% und danach 25% des vereinbarten Preises. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung

(1) Sofern eine Pflichtverletzung der Firma vorliegt, haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen die Haftung der Firma auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Firma ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung der Firma für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(2) Sofern die Firma eine Nichtausführung, Unterbrechung oder sonstige Ein-schränkung der Werbungsschaltung nicht zu vertreten hat, insbesondere im Fall höherer Gewalt, Streik etc. ist die Haftung der Firma ausgeschlossen. Sollte die Firma eine Beeinträchtigung der Werbungsschaltung zu vertreten haben, werden für die beeinträchtigten/ausgefallenen Werbeschaltungen Er-satzschaltungen eingeräumt. Weitergehende Ersatzansprüche stehen dem Vertragspartner nicht zu.

§ 7 Konkurrenzvereinbarung

Dem Vertragspartner wird seitens der Firma kein Exklusivrecht für eine Branche oder der Ausschluss von konkurrierenden Wettbewerbern eingeräumt.

§ 8 Werbeunterlagen

(1) Der Vertragspartner hat der Firma die für die Werbeschaltung notwendigen Unterlagen, nach den Vorgaben der Firma, spätestens ….. Kalendertage vor der vereinbarten Werbeschaltung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

(2) Sollte der Vertragspartner die Produktion der Unterlagen nicht selbst durchführen wollen/können, so kann die Firma die Produktion dieser Unterlagen aufgrund einer gesondert zu schließenden Vereinbarung auf Kosten des Vertragspartners übernehmen.

(3) Sollte der Vertragspartner die Unterlagen nicht rechtzeitig vor dem Beginn der Werbeschaltungen zur Verfügung stellen und sich die Schaltung dadurch verzögern, ist der Vertragspartner dennoch zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung an die Firma verpflichtet. Die ersparten Aufwendungen der Firma sind hierbei zu berücksichtigen.

§ 9 Urheberrechte

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass Teilumsetzungen der Werbung sowie die letztendlich geschaltete Werbung geschützte Werke nach dem Urheber-rechtsgesetz darstellen können, zu deren Nutzung der Vertragspartner ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt ist.

(2) Der Vertragspartner garantiert der Firma, dass Form und Inhalt der gelieferten Unterlagen bzw. der im Auftrag des Vertragspartners durch die Firma bearbeiteten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner stellt die Firma insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Firma ist nicht verpflichtet, eine urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Unterlagen durchzuführen.

§ 10 Gerichtsstand

Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand am Geschäftssitz der Firma. Sofern vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, ist der Ge-schäftssitz der Firma auch Erfüllungsort.

§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.